§ 1 Reservierung
Von Euromobil bestätigte Reservierungen sind verbindlich. Abbestellungen müssen 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen. Wird nicht rechtzeitig abbestellt, ist der vereinbarte Tarif zu entrichten, es sei denn, das Fahrzeug konnte anderweitig vermietet werden. Dem Mieter steht die Möglichkeit offen, dem Vermieter den Nachweis zu erbringen, dass diesem der geltend gemachte pauschale Schadensersatz nicht oder nicht in dem Umfang entstanden ist. In diesem Fall ist der Mieter nur verpflichtet, die tatsächlich anfallenden Kosten zu zahlen.
§ 2 Fahrzeugrücknahme
§ 3 Mietpreise
Der Vermieter ist berechtigt, vor Überlassung des Fahrzeugs an den Mieter eine Mietvorauszahlung zu verlangen. Der Mietpreis ist bei Fahrzeugrückgabe in voller Höhe und uneingeschränkt fällig. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, betragen die Verzugszinsen 5% über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank, mindestens jedoch 10%.
§ 4 Kraftstoff
Der Vermieter überlässt das Fahrzeug in verkehrssicherem Zustand mit vollem Kraftstofftank. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Soweit der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, werden die Kraftstoffkosten gegenüber dem Mieter mit € 2,30 je Liter unter Berücksichtigung des für den Vermieter erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwan-des berechnet.
§ 5 Fahrzeugbenutzung
§ 6 Versicherung
Das Fahrzeug ist nach den „Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-versicherung“ (AKB), den „Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung gegen Veruntreuung von Selbstfahrervermietfahrzeugen“ (ABVVS) sowie den „Zusatzbedingungen zu den ABVVS“ und den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: begrenzte Deckung € 50 Mio. Bei Personenschäden € 8 Mio. je geschädigte Person. Wird vom Mieter eine Insassenunfallschutzversicherung abgeschlossen, gelten folgende Deckungssummen nach dem Pauschalsystem als vereinbart: im Todesfall € 25.565,00, im Falle von Dauerinvalidität € 51.130,00.
§ 7 Haftung/Verhalten des Mieters bei einem Unfall und/oder einem sonstigen Schaden
§ 8 Haftung des Vermieters
Die Haftung des Vermieters ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht vorrangig Deckung im Rahmen der für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht. Alle weitergehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.
§ 9 Personaldaten
Der Vermieter wird mit der Weiterleitung des Vermietauftrages an die Euromobil Autovermietung GmbH und von dort an den Volkswagen Konzern beauftragt. Der Mieter ist damit einverstanden, dass Euromobil die Vertragsdaten speichert und diese über den zentralen Warnring dem Bundesverband der Autovermieter Deutschland e.V., Grafenberger Allee 363, 40235 Düsseldorf, an die bei diesem angeschlossenen Autovermietunternehmen im Falle nicht vertragsgemäßen Verhaltens zusammen mit dem jeweiligen Anlass (z.B. Fahrzeug nicht oder verspätet zurückgebracht, falsche Angaben bei Anmietung, falsche bzw. verlustig gemeldete Ausweise vorgelegt, Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, Vertragsverletzungen etc.) meldet, soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen von Euromobil, eines angeschlossenen Partners des Bundesverbandes der Autovermieter Deutschlands e.V. oder der Allgemeinheit erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass der Mieter ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss dieser Datenübermittlung hat. Der Vermieter und Euromobil werden ermächtigt, Auskünfte über den Mieter bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. einzuholen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. wird hiermit zu dieser Auskunftserteilung ermächtigt.
Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. speichert die Daten, um den ihm angeschlossenen Autovermietern Informationen zur Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit von Kunden und/oder zur Aufdeckung von Vertragsverletzungen geben zu können. Er stellt diese Daten seinen Vertragspartnern nur zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. übermittelt nur objektive Daten, ohne Angaben des meldenden Unternehmens (Autovermieter u.a.). Subjektive Werturteile, persönliche Verhältnisse oder andere als die oben genannten Verhaltensweisen sind in den Auskünften nicht enthalten. Der Mieter kann bei dem Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. Auskunft über die dort jeweils gespeicherten Daten erhalten.
§ 10 Nichtigkeit/Nebenabreden/Schriftform
Die Nichtigkeit einer oder mehrerer der Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Für Änderungen dieses Vertrages ist Schriftform vereinbart. Die Schriftform kann auch nicht durch mündliche Vereinbarungen abbedungen werden.
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist der Sitz des Vermieters. Dies gilt auch für Scheck- und Wechselverbindlichkeiten.
§ 12 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, soweit
Stand: Oktober 2005